Wahlleistungen: auch für Sie?
Bevor Sie mit der Klinik Wahlleistungen vereinbaren, klären Sie bitte mit Ihrer privaten Kranken- oder Zusatzversicherung, ob Sie hierfür entsprechend versichert sind (Wahlleistung „Arzt“ und Wahlleistung „Unterkunft“).
Patienten mit beamtenrechtlicher Beihilfe sollten vorab zudem mit ihrer Beihilfestelle klären, welche Eigenanteile oder Selbstbehalte bei Vereinbarung von Wahlleistungen möglicherweise anfallen.
Selbstverständlich können Sie die Wahlleistungen auch als Selbstzahler buchen.
Die Entgelte für die Wahlleistung „Arzt“ berechnet das Universitätsklinikum gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).